Gutachten

Gutachten


Als Sachverständiger für Schäden an Gebäuden ist ein wesentlicher Tätigkeitsbereich die Erstellung von Gutachten zu bautechnischen Fragen für Gerichte und andere Auftraggeber. Zentrale Tätigkeitsbereiche von GESC sind allgemeine bautechnische Beratungen, laufende Qualitätsbegleitung bzw. Kontrolle bei Neuerrichtung oder bei Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Immobilien.
Kontaktieren Sie uns wenn Sie Unterstützung in Ihrem Objekt benötigen.
Qualitätssicherung
  • Vermeidung von Mängeln und Bauschäden
Baubegleitende Qualitätskontrollen dienen bei Neubauten der Qualitätssicherung und helfen Mängel und Bauschäden zu vermeiden. 

Die baubegleitende Qualitätskontrolle ersetzt in keinem Falle die örtliche Bauleitung, sondern eine zusätzliche Kontrolle nach dem 4-Augen-Prinzip. 
Während der Gebäudeerrichtung werden im Zuge von Ortsterminen definierte schadensträchtige Bauteile oder Leistungsbereiche kontrolliert, die ggf. nach der Gebäudefertigstellung nicht mehr sichtbar sind. Dies sind z.B. die Gebäudeabdichtung mit der Dränanlage, die haustechnischen Installationen und Bauteilanschlüsse vor den Putzarbeiten. 
Beweissicherung 
  • vor Beginn von Baumaßnahmen
Bei vorsorglichen Beweissicherungen wird vor Beginn von Baumaßnahmen, der Zustand der benachbarten Umgebungsbauten aufgenommen und dokumentiert.

Anhand der Dokumentation kann während oder nach der Baumaßnahme festgestellt werden, ob Schäden bereits früher vorhanden gewesen sind oder durch die Baumaßnahmen ausgelöst wurden. 

Mit einer Beweissicherung können ggf. Streitigkeiten über die Ursache von Schäden bereits „im Vorfeld“ vermieden werden.
Instandhaltung-, Modernisierung- und Sanierungsberatung
  • Werterhaltung Ihrer Immobilie
Wir unterstützen Sie bei Ihren Instandhaltungsmaßnahmen und beraten Sie bei notwendigen Modernisierungen und/ oder Sanierungen zum Werterhalt Ihrer Immobilie.
Maßnahmen:
  • Instandsetzungen und Modernisierungen von Gebäuden
  • Energetische Sanierungen
  • Sanierungen von Abdichtungen im Wohnungs- und Gewerbebau
  • Sanierungskonzepte bei fehlerhafter Ausführung 
Gutachten
  • bei Schäden an Gebäuden
  • zu Abnahmen
Wesentliche Merkmale der Gutachtenerstellung sind die sorgfältige und erschöpfende Ermittlung von Beurteilungsgrundlagen, die nachvollziehbare und verständliche Begründung von Ergebnissen, die Einhaltung der „Mindestanforderungen“ an Gutachten und die persönliche Aufgabenerfüllung.
Arten von Gutachten:
  • Privatgutachten
  • Schiedsgutachten
  • Versicherungsgutachten
  • Gerichtsgutachten

Kontaktieren Sie uns mit Ihrem Anliegen

Bautechnische 
Beratung für
Private Auftraggeber:

  • vor Erwerb von Wohneigentum
  • während der Gebäudeerrichtung "Qualitätssicherung"
  • Abnahme von Wohneigentum bzw. technische Beratung bei Abnahme/ zur Übergabe
Gewerbliche Auftraggeber:

  • Beratungen im Rahmen der Abnahme von Immobilien nach Neuerrichtung oder Sanierung
  • Beratung zu Schäden an Gebäuden
  • Beratung zu Instandhaltungs- Sanierungs- und Modernisierungsbedarf
Hausverwaltungen in Bereichen:
  • Technische Beratungen bei Abnahme des Gemeinschaftseigentums nach Neuerrichtung
  • Beratungen zur Ursache von Schäden und deren Sanierungsmöglichkeiten
  • Instandhaltungs- und Sanierungskonzepte
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